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AGB

1. Geltungsbereich


Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) definieren die Rechte und Pflichten zwischen der Tempi Recovery GmbH (nachfolgend "Tempi") und ihren Vertragspartner, sei es als Verkäufer/Käufer von Materialien oder als Empfänger von Dienstleistungen (nachfolgend "Kunde") bezüglich aller zwischen diesen Parteien geschlossenen Verträge. Unter dem Begriff "Material" werden sämtliche im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen Tempi und dem Kunden gehandelten Stoffe (inkl. Schrott, Eisen, Metalle, Abfälle, Werkstoffe, etc.) sowie Geräte (Container, Mulden, Paletten, SBB Rahmen, Behälter, etc.) verstanden. Sämtliche Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote von Tempi basieren ausschließlich auf diesen AGB. Die AGB sind integraler Bestandteil der zwischen Tempi und dem Kunden geschlossenen Verträge; somit werden sie mit der Beauftragung von Dienstleistungen, dem Verkauf oder dem Erwerb von Waren als akzeptiert betrachtet. Abweichungen von den AGB erhalten nur dann Rechtskraft, wenn sie von Tempi explizit und in schriftlicher Form angenommen werden. Vom Kunden entgegengebrachte Bedingungen, die den AGB widersprechen, werden nicht akzeptiert.

 

2. Offerten, Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Offerten von der Tempi Recovery GmbH sind ausschließlich in schriftlich nachweisbarer Form gültig. Mündliche Angebote sowie nachträgliche Vertragsanpassungen erfordern eine schriftliche Bestätigung. Bei Dauerverträgen bleiben mündliche Preisvereinbarungen vorbehalten. Die Preisfestlegung basiert auf dem Zeitpunkt der Bestellung, es sei denn, es wurde anders vereinbart.

2.2 Die angegebenen Verkaufspreise für Produkte und Waren sind exklusive der gesetzlichen MWST, Transportkosten, Zoll und anderen Gebühren. 

2.3 Angebotene Kaufpreise für den Ankauf von Produkten und Waren sind verbindlich, sofern die vereinbarten Lieferzeiten und  Termine eingehalten werden. Bei Lieferverzögerungen behält sich Tempi Recovery GmbH das Recht vor, die Kaufpreise entsprechend den Marktpreisentwicklungen anzupassen.


2.4 Falls nicht anders festgelegt, müssen Rechnungen von Tempi Recovery GmbH in 30 Tagen beglichen und Gutschriften in diesem Zeitraum verbucht werden. Einwände müssen vor Fristende schriftlich erfolgen. Ohne rechtzeitige Einwände gelten Rechnungen oder Gutschriften als anerkannt.

Bei Zahlungsverzug entstehen gesetzliche Verzugszinsen.

2.5 Alle Preise ohne Gewähr, aktuelle Preise auf www.tempi-recovery.ch.
 

 

3. Materialankauf und Annahme 

 

3.1. Erfüllungsort für die Anlieferung von Materialien ist, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, der Unternehmensstandort der Tempi Recovery GmbH, Kilchbergstrasse 5, 8134 Adliswil.

3.2. Mit der Annahme des angelieferten Materials an der jeweiligen Betriebsstätte der Tempi Recovery GmbH gehen Eigentum, Nutzen und Gefahr auf die Tempi Recovery GmbH über. Auch bei abweichenden Incoterms erfolgt die Annahmeprüfung stets am Standort des jeweiligen Unternehmens.

3.3. Tempi Recovery GmbH behält sich das Recht vor, das angelieferte Material eingehend zu prüfen. Bei Mängeln oder Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Qualität, Beschaffenheit oder Quantität kann die Annahme verweigert oder alternativ eine Preisminderung gegenüber dem Kunden vorgenommen werden. Bei verdeckten Mängeln können diese Rechte auch nach der Annahme geltend gemacht werden. Kosten, die aufgrund von Mängeln oder Abweichungen von der vereinbarten Qualität entstehen, sind vom Lieferanten zu tragen.

3.4. Massgebend für die Beurteilung des angekauften Materials sind das Empfangsgewicht/-menge und die bei Annahme festgestellte Qualität. Bei Unstimmigkeiten bleibt der Befund der Tempi Recovery GmbH massgebend.

3.5. Alle vertraglich vereinbarten Liefer- und Abholtermine sind verbindlich für den Kunden.

3.6. Der Kunde sichert zu, dass die an Tempi Recovery GmbH übergebenen Materialien der vertraglich vereinbarten Qualität entsprechen und frei von unerwünschten Stoffen sowie Mängeln sind.
 

4. Verkauf von Material

 

4.1. Der Verkauf von Material durch die Tempi Recovery GmbH erfolgt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, „ab Werk“ bzw. „Ex Works“ gemäß Incoterms 2010®.

4.2. Die Lieferung von Material an den Kunden durch Tempi Recovery GmbH beeinflusst nicht den Zeitpunkt, zu dem Nutzen und Gefahr beim Bereitstellen für den Transport "ab Werk" auf den Kunden übergehen. Eine schriftliche Abmachung von abweichenden Incoterms bleibt vorbehalten.


4.3. Tempi Recovery GmbH behält das Eigentumsrecht am verkauften Material bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises durch den Kunden. Erst nach vollständiger Zahlung geht das Eigentum auf den Kunden über. Des Weiteren behält sich Tempi Recovery GmbH das Recht vor, einen Eigentumsvorbehalt im Register einzutragen.


4.4. Material, das von der Tempi Recovery GmbH verkauft wird, gilt als frei von Mängeln, es sei denn, der Kunde legt innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt oder Abholung eine schriftliche Mängelanzeige bei der Tempi Recovery GmbH vor. Bei Mängelbeanstandungen muss der Kunde das betreffende Material bereitstellen und der Tempi Recovery GmbH ausreichend Gelegenheit zur Begutachtung vor Ort geben.
 

5. Erbringung von Dienstleistungen durch Tempi Recovery GmbH

 

5.1 Allgemeine Dienstleistungsstandards
Tempi Recovery GmbH führt Transport-, Rückbau von Elektroinstallationen und Recycling-Dienstleistungen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Auftragsrechts mit der nötigen Sorgfalt aus. Für die Dienstleistungen kann Tempi Recovery GmbH ohne vorgängige Zustimmung des Kunden Drittparteien als Hilfspersonen beiziehen.

 

5.2 Liefertermine und -zeiten
Für das Kundenportal "TempiCloud" wird der Liefertermin durch den Kunden auf Grundlage der in der App bereitgestellten Angaben festgelegt, unter Vorbehalt der Verfügbarkeit unserer Transportpartner. Liefertermine und -zeiten gelten als ungefähre Richtwerte. Der Kunde hat keine Ansprüche gegen Tempi Recovery GmbH wegen Leistungsverzögerungen. Der Kunde haftet für eine taugliche Zufahrt und informiert Tempi Recovery GmbH entsprechend im Voraus.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Kundenportal sind gesondert auf der Webseite www.tempi-recovery.ch/nutzungsbedingungen aufgeführt.
 

5.3 Material und Ausrüstung
Gebinde (z.B. Paletten, Rahmen, Mulden, BigBags etc.), die von Tempi Recovery GmbH gemietet, geliehen oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich für die Lagerung/Sammlung von im Entsorgungskonzept erlaubten Abfallarten zu verwenden.

 

5.4 Haftung und Kosten
Wenn der Kunde zum vereinbarten Termin abwesend ist oder die Annahme unberechtigt verweigert, werden die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.


 

6. Haftung

 

6.1. Haftung von Tempi Recovery GmbH

Tempi Recovery GmbH übernimmt die Haftung für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in Verbindung mit verkauften Produkten und/oder Dienstleistungen entstehen. Für alle anderen Fälle ist jegliche Haftung von Tempi Recovery GmbH, soweit rechtlich erlaubt, vollständig ausgeschlossen.

 

6.2. Haftung des Kunden gegenüber Tempi Recovery GmbH

Der Kunde trägt gegenüber der Tempi Recovery GmbH die Verantwortung für Schäden, die durch seine Vertragsverletzung verursacht werden. Zudem entbindet der Kunde die Tempi Recovery GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter, die durch seine Vertragsverletzung entstanden sind.

 

6.3. Höhere Gewalt

Bei Verzögerungen oder mangelhafter Erfüllung aufgrund höherer Gewalt wird keiner der Vertragsparteien eine Schuld zugeschrieben.

Unter "höhere Gewalt" werden Ereignisse verstanden, die externen, unvorhersehbaren Einfluss haben und deren Auswirkungen nicht auf normalem Wege verhindert werden können.

 

6.4. Haftung des Kunden bei Schäden und Überfüllung

Der Kunde haftet für Schäden an Mulden oder Containern, die sich in seinem direkten oder indirekten Besitz befinden. Der Kunde haftet für Schäden, die aufgrund mangelnder Klärung oder Aufklärung entstehen (z.B. Objektzufahrt, Tragfähigkeit des Untergrundes, Beladungsmöglichkeiten, fehlende Unterlagen zum Bodenschutz, unzureichende Anweisungen durch den Kunden etc.). Jegliche notwendige Genehmigungen für die Bereitstellung von Mulden oder Containern liegen in der Verantwortung des Kunden. Das Überfüllen der Mulden oder Container ist verboten, und der Kunde haftet für alle daraus resultierenden Folgen.


 

7. Rechtliche Grundlage und Zuständigkeit
 

7.1.Der Kunde und die Tempi Recovery GmbH unterliegen in ihren Verträgen und den daraus entstehenden Konflikten ausschließlich dem Schweizer Recht.

 

7.2. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Adliswil, Schweiz.


 

8. Schlussregelungen

8.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall werden die Parteien eine neue Regelung vereinbaren, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

 

8.2. Der Kunde darf ohne eine ausdrückliche Zustimmung der Tempi Recovery GmbH keine Rechte und Pflichten aus den Verträgen mit der Tempi Recovery GmbH an Dritte weitergeben.

 

8.3 Tempi Recovery GmbH behält sich das Recht vor, die AGB und Lieferbedingungen jederzeit zu ändern.

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